3G-Regel an Schulen

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

um den Infektionsschutz an unseren Schulen weiter zu stärken, gilt dort ab sofort die „3G-Regel“.
Für Sie als Eltern bzw. Erziehungsberechtigte bedeutet das: Sie dürfen das Schulgelände nur betreten, wenn Sie geimpft, getestet oder genesen sind – ganz gleich, ob Sie zum Beispiel nur kurz etwas an der Schule abgeben wollen oder ein Beratungsgespräch mit einer Lehrkraft, der Beratungslehrkraft oder der Schulpsychologin bzw. dem Schulpsychologen vereinbart haben.
Die Schulen sind rechtlich verpflichtet, den Zugang zum Schulgelände und den erforderlichen 3G-Nachweis zu kontrollieren. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Schreiben des Kultusministeriums (zum Öffnen bitte anklicken).

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Schulleitungsteam